Was unter personenbezogenen Daten zu verstehen ist

Daten sind nicht gleich Daten. Datenschützer haben primär personenbezogene Daten im Auge. Mit Personenbezug ist gemeint, dass die jeweiligen Informationen einen unmittelbaren Bezug zu einer natürlichen Person / einem Menschen herstellen lassen.

Der Gesetzgeber hat eine klare Definition geschaffen, die im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgehalten ist. Streng genommen handelt es sich nicht um ein einzelnes Gesetz, sondern ein ganzes Gesetzbuch, das eine Vielzahl an Datenschutzgesetzen bzw. Rechtsvorschriften umfasst. Die mit dem Gesetz geschaffene Definition von personenbezogenen Daten klingt weit gefasst und schwammig. Sie ergibt sich aus §3 BDSG:

”(1) Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).“

Dies mag zunächst kompliziert klingen, doch im Grunde stehen die „Einzelangaben“ vor allem für Daten wie:

  • Vorname
  • Familienname
  • Adressdaten (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort)
  • Geburtsdatum

Eine Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl konkreter Angaben gibt es nicht. Vielmehr sind alle Daten als personenbezogen zu betrachten, sofern der im Gesetzestext angesprochene Bezug zu einem persönlichen oder sachlichen Verhältnis feststellen lässt. Dementsprechend können auch

  • E-Mail Adressen
  • Telefonnummern
  • Fotos

als Daten mit Personenbezug klassifiziert werden.

Im Feld der Gruppe der personenbezogenen Daten existiert die Gruppe der „besonderen Arten von personenbezogenen Daten.“ Umgangssprachlich werden diese auch als sensible Daten bezeichnet. Sie sind ebenfalls im §3 BDSG definiert:

”(9) Besondere Arten personenbezogener Daten sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.“

Damit stehen folgende Angaben im Fokus

  • Rasse oder ethnischer Herkunft
  • Politischer Meinung
  • Religiöse Überzeugung
  • Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft
  • Gesundheit
  • Sexualleben

Sobald es um besondere Arten von personenbezogenen Daten greift ein umfassenderer Datenschutz. Die damit verbundenen Vorschriften betreffen sind zwar in erster Linie für Unternehmen von Bedeutung, dennoch sollten auch Verbraucher wissen, was es mit diesen Daten auf sich hat. Die Weitergabe will gut überlegt sein.

Ergänzende Informationen über die einzelnen Datenkategorien sowie Rechte der Betroffenen sind auf dem Internet des Bundesbauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zu finden.