Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet

Die Preisgabe persönlicher Daten ist alltäglich geworden. In verschiedensten Situationen stellen wir als Verbraucher ausgewählten Organisationen (meist Unternehmen und Behörden) unsere Daten zur Verfügung. Typische Situationen, in denen Unternehmen unsere Personendaten erfassen, sind u.a. Abschluss von Verträgen (z.B. Handyvertrag, Versicherungen etc.), Einkauf im Internet, Nutzung von Social Media oder Teilnahme an Gewinnspielen.

Oft sind sich Menschen nicht darüber im Klaren, welche Konsequenzen die Bereitstellung ihrer Personendaten haben kann. Sie teilen ihre Daten in guter Absicht mit, wissen jedoch überhaupt nicht, was mit den Daten im Anschluss geschieht. Dabei bestehen Risiken, die jeder Verbraucher kennen sollte. Nur so ist es möglich, sich vor Gefahren wie Datenmissbrauch zu schützen: Risiken bei der Preisgabe von Daten mit Personenbezug.

Personenbezogene Daten und Datenschutzrecht

Streng genommen wissen die meisten Verbraucher nicht einmal, was unter Daten mit Personenbezug zu verstehen ist. Zugegeben, der Begriff stammt aus dem Datenschutzrecht und ist nicht immer sofort verständlich – zumindest wenn sich Datenschutzlaien mit dem Gesetzestext befassen.

Andererseits ist es gar nicht so schwierig, die Bedeutung personenbezogener Daten zu verstehen. Auch wenn es verschiedene Arten personenbezogener Daten geben mag, ist das Grundprinzip einfach: Was unter personenbezogenen Daten zu verstehen ist.

Privater Datenschutz: Eigene Personendaten zuverlässig schützen

Wer erst einmal verstanden hat, welche Daten als kritisch zu betrachten sind und sich zugleich der Datenrisiken bewusst ist, kann sich besser schützen. Entscheidend für die Sicherheit ist das persönliche Verhalten, welches die Preisgabe von Daten beeinflusst. Am Ende kommt es darauf an, Daten mit Personenbezug nur dann mitzuteilen, wenn dies zwingend erforderlich ist. Außerdem sollten Verbraucher nur die Daten mitteilen, die für den jeweiligen Zweck der Erfassung wirklich notwendig sind. Tipps zum privaten Datenschutz aus der Praxis liefert folgender Artikel: Tipps zum Umgang mit persönlichen Daten im Internet.

Was Unternehmen zum Datenschutz beitragen müssen

Glücklicherweise ist der Verbraucher beim Datenschutz nicht auf sich selbst gestellt. Der Gesetzgeber hat ein umfassendes Datenschutzrecht geschaffen und größtenteils im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG n.F.) verankert, das sowohl Unternehmen als auch Behörden und weiteren Institutionen vorschreibt, wie Daten mit Personenbezug zu schützen sind. Ergänzend hat die EU mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) ein Rahmenwerk geschaffen, welches die Grundlage für einen europaweiten Datenschutz bildet.

Weitere Informationen darüber, welche Maßnahmen von Unternehmen und Institutionen zum Schutz personenbezogener Daten zu ergreifen sind: Datenschutz in Unternehmen.